Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1671 BGB
Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf nach Spanien gezogene Mutter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung des Sorgerechts für drei gemeinsame Kinder auf die Kindesmutter aufgrund mangelnder Kooperationsfähigkeit und fehlende Kooperationsbereitschaft der Kindeseltern; Verletzung des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG aufgrund der Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter
- Judicialis
BGB § 1671
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Rückkehr der Mutter mit ihren Kindern in ihr Heimatland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 17.08.2000 - 53 F 281/00
- AG Wiesbaden, 17.08.2000 - 55 F 281/00
- OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 5 UF 206/00
- BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01
- OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1470
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00
Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame Sorge im Zweifel die beste Form der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung ist (BVerfG vom 18.12.2003, abgedruckt in FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 1999, 1646; FamRZ 2005, 1167). - BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00
Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame Sorge im Zweifel die beste Form der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung ist (BVerfG vom 18.12.2003, abgedruckt in FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 1999, 1646; FamRZ 2005, 1167). - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00
Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame Sorge im Zweifel die beste Form der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung ist (BVerfG vom 18.12.2003, abgedruckt in FamRZ 2004, 354; BGH FamRZ 1999, 1646; FamRZ 2005, 1167). - BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01
Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 5 UF 206/00
Nach der Entscheidung des BVerfG im vorliegenden Verfahren (FamRZ 2004, 1015) gebietet es das jedem Elternteil gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zustehende Elternrecht jedoch, die gemeinsame elterliche Sorge nur dann aufzuheben und auf einen Elternteil zu übertragen, wenn auf andere Weise dem Kindeswohl nicht Rechnung getragen werden kann.